Provinz
Als Provinzen werden im Horasreich alle Lehensgebilde des Hochadels bezeichnet, seit diese im Frieden von Arivor 1030 BF alle direkt dem Kaiser unterstellt wurden. Vor dem Thronfolgekrieg wurden gemeinhin die im Vinsalter Königreich gelegenen und dort direkt dem König unterstellten Lehen so bezeichnet. Wichtiges Kennzeichen einer Provinz ist die dem Titelträger gewährte Blutgerichtsbarkeit. Diese wurde nach dem Krieg auch der Freien Stadt Grangor, der Republik Belhanka und der Syndikokratie Silas zugesprochen. Die nur auf dem Papier existierenden Grafschaften Phecadien, Illstan, Arenkis und Tolfana sind dagegen keine Provinzen, sondern reine Titulargebilde.
Die meisten Provinzen sind in Baronien und Landstädte (beide Inhaber der Freigerichtsbarkeit), in selteneren Ausnahmen auch direkt (ausschließlich oder dazu) in kleinere Herrschaften aufgeteilt.
Übersicht: Die Provinzen des Horasreichs
*Der Archon ist dem Seekönig formell unterstellt. Pailos ist in der Einwohnerzahl des Seekönigreichs aber nicht enthalten.
Freie Städte | Stadtoberhaupt | Region | Einwohner (etwa) |
Freie Stadt Grangor | Stadtmeister | Septimana | 20000 |
Republik Belhanka | Primesto | Coverna | 60000 |
Syndikokratie Silas | Podestat | Aurelat | 10000 |
Quellen
- Bosparanisches Blatt Nr. 36, Seiten 17-19
- Bosparanisches Blatt Nr. 40, Seiten 32-34