Königreich
Als Königreich wird das Herrschaftsgebiet eines Königs bezeichnet. Königreiche sind höchstens noch einem Kaiser untertan, können ansonsten aber auch souveräne Staatsgebilde sein. Im Lieblichen Feld führte der Unabhängigkeitskrieg 744-752 BF zur Entstehung des ersten vom Garether Kaiserthron unabhängigen Staats seit Bosparans Fall: des Vinsalter Königreichs. Nach der Horasproklamation 1010 BF wurde dies Teil des Horasreichs und spätestens im Zuge des Friedens von Arivor 1030 BF de facto durch selbiges ersetzt. Das Seekönigreich beider Hylailos und das Bergkönigreich Phecanowald bestehen als Provinzen innerhalb der Grenzen des Horasreichs fort, während das Königreich Südmeer als Kolonie einen Sonderstatus hat. Das Königreich Drôl wurde im Zuge des horasischen Thronfolgekriegs aufgelöst.
Quellen
- Bosparanisches Blatt Nr. 36, Seite 17
- Bosparanisches Blatt Nr. 40, Seite 33