Resolution zur Neuordnung der Besteuerung in Sewakien und Phecadien

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Auge-grau.png Quelle: Bosparanisches Blatt Nr. 45, Seite 8
Aventurisches Datum: 2. Praios 1046 BF


Das Dokument der Resolution zur Neuordnung der Besteuerung
Resolution zur Neuordnung der Besteuerung in Sewakien und Phecadien

An alle Untertanen unserer geschätzten Stadt Sewamund,

Es sei kundgetan, wir, der Herzogliche Lilienhof zu Farsid, haben beschlossen, aufgrund territorialer Änderungen und gestiegener Kosten die Abgaben zu erhöhen und zusätzliche Steuern einzuführen. Solcherlei Schritte sind vonnöten, um die wachsenden Bedürfnisse unseres geliebten Herzogtums zu befriedigen und das Wohl unserer Untertanen sowie das Gedeihen unserer Gemeinschaft zu gewährleisten.

Zunächst werden wir die bestehenden Steuern auf den Handel mit feinen Stoffen und Geweben, Seilen, zu Drähten verarbeiteten Metallen, antiken Kunstgegenständen, hochwertigen Waffen und Rüstungen, Musikinstrumenten wie Lauten, Geigen und Orgeln, Trauben aus dem Sewaktal und hochwertigen Holzwaren erhöhen. Wir sind uns wohlgemerkt bewusst, dies kann Auswirkungen auf die Handelsaktivitäten unserer Stadt Sewamund zeitigen, aber wir sind zuversichtlich, unsere Untertanen mögen verstehen, diese zusätzlichen Einnahmen sind unumgänglich, um das Wohl des Herzogtums weiter zu fördern.

Ferner werden wir eine neue Steuer auf den Handel mit Waren aus Uthuria einführen. Wir sind uns bewusst, alle in Sewamund profitieren von den fremdartigen, neuen und reichen Waren aus Uthuria, daher glauben wir, wir sollten auch einen Beitrag leisten, um das übrige Herzogtum an der Entdeckung Uthurias teilhaben zu lassen.

Gemäß unserer Beschlussfassung werden wir im Kronkonvent einen Antrag zur Besteuerung von Semaphorenmitteilungen einreichen, in der Gestalt folgender Art:

  1. Eine Abgabe wird für jede übermittelte Semaphorenmitteilung erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Länge oder Komplexität der Nachricht. Je umfangreicher die Nachricht, desto höher fällt die entsprechende Steuer aus.
  2. Eine gewichtete Gebühr wird fußend auf der Relevanz oder dem Wert der übermittelten Worte erhoben. Je bedeutender oder wertvoller, desto höher die zu entrichtende Steuer. Diese Bewertung erfolgt durch die absendende Semaphorenstation und berücksichtigt den Einfluss der Worte auf Handel, gemeinschaftlichen Schutz oder andere relevante Gesichtspunkte.
  3. Eine zusätzliche Gebühr wird für die Verwendung bestimmter Chiffren oder Zeichen in Mitteilungen erhoben. Jeder Nutzer, der auf solche speziellen Zeichen oder Abkürzungen zurückgreift, ist verpflichtet, die entsprechende Steuer zu entrichten. Die genauen Zeichen und Abkürzungen, auf die sich diese Steuer bezieht, werden durch die absendende Semaphorenstation festgelegt.
  4. Von der Stadt Sewamund wird gefordert, die eingenommenen Gebühren zu versteuern.
  5. Schließlich erheben wir eine Steuer auf die Zahl der Giebel je Gebäude. Diese Steuer trägt dazu bei, die Kosten für die Instandhaltung und Verschönerung unserer Lande zu decken und somit das Bestehen einer florierenden und blühenden Gemeinschaft auch in kommenden Zeiten sicherzustellen.

Es sei demnach inständigst ersucht, alle geschätzten Patrizier mögen diese zusätzlichen Abgaben ohne Widerrede hinnehmen und uns bei der Umsetzung dieser Schritte zugetan zur Seite stehen. Gewiss sind wir der Überzeugung, wir sind gemeinsam in der Lage, unser Herzogtum fortzuentwickeln und zu bereichern.

Gegeben unter unserer Hand und dem Siegel der Herzoglich Grangorischen Oberhofschatzmeisterin und des Gräflich Phecadischen Erz-Schatzmeisters, diesen 2. Praios des Jahres 1046 nach Bosparans Fall.

Leonora Tribêc, Leon Garlischgrötz

Es sei bekanntgegeben, der Lilienrat der Stadt Sewamund, der dem erhabenen Herzogtum Grangor unterstellt ist, stimmt nach eingehender Beratung und Abstimmung dem vorliegenden Steuererlass zu. Die Abstimmung zeitigte das Ergebnis von 8 Für-Stimmen zu 7 Gegen-Stimmen und 2 Enthaltungen. Demnach sind alle geschätzten Patrizier der Stadt Sewamund aufgerufen, den vorliegenden Steuererlass gemäß den entsprechenden Vorgaben zu befolgen und die festgelegten Abgaben fristgerecht zu entrichten. Es sei darauf hingewiesen, Verstöße gegen diese Bestimmungen können entsprechende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Möge die Einheit zwischen dem Lilienrat und dem Herzogtum Grangor zur weiteren Prosperität und Stabilität unserer Stadt Sewamund und unseres Herzogtums beitragen.

Gegeben unter unserer Hand und dem Siegel des Lilienrats der Stadt Sewamund, an diesem Tag,

Baron Irion von Streitebeck.