Vertrag zu Mantrash'Mor

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Die von den Unterhändlern beurkundeten und gesiegelten Exemplare des Vertrags

Der Vertrag zu Mantrash'Mor ist ein Friedensvertrag zwischen dem Horasreich und dem Mittelreich, der Anfang 1041 BF geschlossen wurde, nachdem der Friede von Oberfels (auch als Friede von Weidleth oder Weidlether Friede bekannt) – tatsächlich schon 1032 BF – abgelaufen war und die Majestäten einen neuen Vertrag wünschten. Wo sich im alten Friedensvertrag das Horasreich in vielen Punkten durchsetzen konnte, ist im neuen Text die Handschrift des Mittelreichs stärker zu sehen.

Auf horasischer Seite wurden vom Kronkonvent der Comto Großsiegelbewahrer Adilron ay Oikaldiki und der Comto Schatzkanzler Vilemon Kantra als Leiter der Delegation bestimmt. Dies war insofern überraschend, als viele davon ausgegangen waren, dass Vilemon sein Amt nur bis zur Volljährigkeit des Horas ausüben würde. Da dessen Thronbesteigung sich bekanntlich verschob, blieb Vilemon indes im Amt, ohne aber an den Vorbereitungen der Verhandlungen besonders beteiligt gewesen zu sein. Dennoch wurde er kurz vor Beginn der Verhandlungen, offenbar vom Horas persönlich, noch einmal reaktiviert, um an den Verhandlungen teilzunehmen.
Der Großsiegelbewahrer konnte aufgrund einer eiligen Einbestellung gen Vinsalt an der abschließenden Zeremonie nicht teilnehmen. Auf Seiten des Mittelreichs war Reichserzkanzler Alarich von Gareth-Sighelmsmark der Verhandlungsführer.

link=Media:Vertrag_zu_Mantrash%27Mor.pdf Vertrag zu Mantrash'Mor (PDF)

Neben dem veröffentlichten vollständigen Vertragswerk, wie es durch die Delegationen beider Reiche vereinbart wurde, sollen noch

  • die ursprünglich unstrittigen Passagen
  • die ursprünglich strittigen Passagen
  • die strittigen Passagen in der geänderten und beschlossenen Fassung

bekannt gegeben werden. Jedoch ist hier noch auf die Schreibstuben der Kanzleien zu warten, so dass diese Texte baldestmöglich nachgereicht werden.

Vertragsbestandteile

  • Präludium, im Zeichen des Adlers und des Greifen: Auf Wunsch des Horas sollte ein zusätzlicher Passus in den Vertrag aufgenommen werden. Da seitens der Delegation des Raulschen Reichs ein dreizehnter Passus nicht gewünscht wurde, wurde auf Initiative der horasischen Delegation ein Präludium eingefügt.
  • Primo Passus Praiotis, im Zeichen des Greifen: In diesem Passus wird die gegenseitige grundsätzliche Anerkennung festgelegt.
  • Secundo Passus Rondrae, im Zeichen der Leuin: Beide Reiche stehen sich bei, wenn an der zwölfgöttlichen Ordnung gerüttelt wird.
  • Tertio Passus Efferdis, im Zeichen des Dolphins: Der Frieden gelte auch zur See – aber nicht in den Kolonien.
  • Quarto Passus Traviae, im Zeichen der Wildgans: Schutzbriefe gelten in beiden Reichen, Gesandtschaften können eingerichtet werden, Taifados können gegenseitig ausgeliefert werden und zur Bekräftigung des Vertrags soll ein Ehebund gefeiert werden – und zwischen den Höfen zwölf Mädchen und Jungen zur Ausbildung ausgetauscht werden.
  • Quinto Passus Boronis, im Zeichen des Raben: Alleinige Anerkennung des Puniner Boronritus' - aber Anhänger des Al'Anfaner Ritus können ihren Glauben frei leben.
  • Sexto Passus Hesindeis, im Zeichen der Schlange: Beide Reiche stehen sich im Kampf gegen die Anhänger des Dämonenmeisters bei. In bestimmten Glaubensfragen soll Toleranz gewährt werden.
  • Septimo Passus Firunis, im Zeichen des Bären: Der Handel mit Theriak verboten. Konfisziertes Theriak soll zur Heilung der Lande genutzt werden. Jedoch soll eine hesindegefällige Erforschung noch möglich sein.
  • Octavo Passus Tsahis, im Zeichen der Echse: Anerkennung von Lehenslanden, Titel und Referenzen. Quasi eine 1:1-Übernahme des bisherigen Passus Firunis des Vertrags von Oberfels.
  • Nono Passus Phexis, im Zeichen des Fuchses: Handelsvereinbarungen zwischen den Reichen – und nicht der Kolonien.
  • Decimo Passus Peraineis, im Zeichen des Storches: Neben der Reinigung der Lande von der vergangenen Verderbnis wird durch diesen Passus die Unabhängigkeit von Aranien nicht nur durch das Horasreich, sondern auch (erneut) durch das Mittelreich akzeptiert.
  • Undecimo Passus Ingrimmas, im Zeichen von Hammer und Amboß: Unheiliger Handel sei verboten, es soll eine Begrenzung für Grenzfestungen geben und für Manufakturwaren gelten höhere Abgaben.
  • Duodecimo Passus Rahjainis, im Zeichen der Stute: Liturgische Waren der zwölfgöttlichen Kirchen unterliegen keinen Zöllen.

Delegation des Horasreichs (Auszug)

Quellen

  • Allaventurischer Konvent (AAK) 2017