Blutgerichtsbarkeit
Als Blutgerichtsbarkeit wird die Gerichtsbarkeit über Kapitalverbrechen bezeichnet, die üblicherweise dem Hochadel vorbehalten ist. Deren Hoch- oder Halsgerichte dürfen auch Todesurteile verhängen und sind die letzte gerichtliche Instanz unterhalb des Kassationshofs der Krone.
Neben Comti von eigenem Recht verfügen auch die drei im Haus der Fürsten des Kronkonvents vertretenen Stadtherrschaften Grangor, Belhanka und Silas über dieses Privileg; ebenso die nicht im Haus der Fürsten vertretene Stadt Kuslik. Die Blutgerichtsbarkeit über Kirchenangehörige haben nur die höchsten Geweihten von Praios-, Rondra-, Efferd-, Hesinde- und Rahja-Kirche inne. Selbst Inquisitionsverfahren wegen Blasphemie und Ketzerei müssen im Horasreich vor ordentlichen Hochgerichten geführt werden.
Äußeres Kennzeichen von Hoherichtern sind scharlachrote Talare.
Hoch- und Halsgerichte
- Großfürstentum Kuslik und Stadt Kuslik: Das viergliedrige Kusliker Kammergericht (Provinz-, Land-, Stadt- und Handelskammer) ist das älteste des Horasreichs und hat seinen Sitz in der Alten Burg.
- Fürstentum Vinsalt: Insgesamt fünf Prätorenhöfe (der 1. im Vinsalter Magistrat, der 2. in der Rechtsschule, der 3. im Nandus-Tempel, der 4. und 5. in Aldyra) teilen sich die Zuständigkeiten für die Metropole und das gesamte Fürstentum auf.
- Herzogtum Grangor: Das Hochgericht des Herzogs tagt in Farsid.
- Herzogtum Methumis: Die beiden Kammern des methumischen Hochgerichts sind in der Praios-Schule der Universität Methumis untergebracht.
- Markgrafschaft Neetha und Grafschaften des Wilden Südens: Provinzübergreifend ist die Chababische Signatur mit Sitz im Thalassokratenpalast von Neetha zuständig. Neben den drei für die Hochgerichtsbarkeit zuständigen Provinzkammern verhandeln die fünf Freikammern auch in vielen Fällen der Freigerichtsbarkeit südlich der Tovalla.
- Fürstentum Drôl: Dem eigentlich als Ratsgremium bekannten Senat von Drôl obliegt in Harodien auch die Blutgerichtsbarkeit.
- Erzherrschaft Arivor: Das Hofgericht der Erzherrschaft verfügt traditionell über drei Kammern, den Freihof, Bluthof und Hohen Hof. Seinen Sitz hatte es einst im Palazzo Acano – nach der Katastrophe von Arivor ist ihm allerdings noch immer kein dauerhafter Ort zugewiesen worden.
- Markgrafschaft Goldfelsen: Das Goldfelser Hochgericht kommt selten häufiger als einmal im Jahr zusammen.
- Grafschaft Bomed: Die beiden Kammern des Bomeder Gerichts haben ihren Sitz in der eigentlichen Grafenstadt und in Oberfels, wo einst das Gericht der alten Kronmark Yaquirbruch beheimatet war.
- Grafschaft Bethana: Auch in Bethana bestehen zwei Kammern, die aber beide in der Beleman-Basilika ihren Sitz haben.
- Grafschaft Harderin: Die einzelne Kammer Harderins verhandelt ihre Fälle im Praios-Tempel von Rigalento.
- Grafschaft Sikram: Das Hochgericht der Sikramlande, dem stets ein Turaniter vorsteht, zog nach dem Thronfolgekrieg vom abgefallenen Silas nach Marudret um. Seit 1046 BF besteht in Agreppara ein zweiter Gerichtshof für die "transsikramischen Teile" der Grafschaft (Mark Silbertal, Urbet, dazu Agreppara selbst).
- Freigonfalonierat bei Sikram: Im Toricumer Praios-Tempel tagt das gleichermaßen als Hoch- und Freigericht fungierende Gericht des Freigonfalonierats.
- Republik Belhanka: Neben dem gefürchteten Siebenergericht fungieren auch zwei Hohe Tribunale als Hochgerichte der Republik. Die Entscheidungen der letzteren müssen zunächst im ersteren angefochten werden, ehe eine Berufung vor dem Kassationshof möglich ist.
- Freie Stadt Grangor: In Grangor sind die Befugnisse der Blutgerichtsbarkeit über drei Freie Kammern aufgeteilt, die alle im Stadthaus zusammenkommen. Darüber kann aus allen drei die Große Kammer gebildet werden.
- Syndikokratie Silas: Die beiden Kammern des Silaser Gerichts setzen sich im halbjährlichen Rotationsverfahren aus den Prioren, den Vorstehern der zwölf Zünfte zusammen. Ihnen sitzt jeweils der Podestat vor, der am Urteil aber nicht mitwirkt.
- Seekönigreich beider Hylailos: Auf den Zyklopeninseln hat sich ein vom Rechtswesen des übrigen Horasreichs weitgehend unabhängiges Justizsystem erhalten, in dem die beiden Dikasteien (eine auf Hylailos, eine auf Pailos) den Hochgerichten des Festlands am nächsten kommen.
- Bergkönigreich Phecanowald: Der Bergkönig hat das Recht, alle Verfahren mit Zwergen (als Kläger oder Beklagte) an sich zu ziehen und urteilt dann entweder selbst in Gergaltôr oder lässt sie vor dem zu gleichen Teilen aus Zwergen und Menschen zusammengesetzten Schradoker Schöffengericht in der Feste Schradoxor verhandeln.
Quellen
- Reich des Horas, Seiten 75, 84-87, 135
- Bosparanisches Blatt Nr. 40, Seiten 19-22