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Als ''Comto auf Lebenszeit'' oder ''Comto ehrenhalber'' (wobei diese Differenzierung akademischer Natur ist und bei der Anrede nicht verwendet wird) gilt in Abgrenzung zu den ''Comti aus eigenem Recht'' jeder direkte Angehörige derselben (Gemahl/-in, Kinder), außerdem können Einzelpersonen zeitlebens ebenso ausgezeichnet werden. Letzteres betrifft vor allem die [[Kronrat|Kronräte]], die nicht ohnehin schon Hochadlige waren, aber auch weitere verdiente Staatsbedienstete. Entsprechend ausgezeichneten Einzelpersonen steht dann auch ein Sitz im [[Haus der Fürsten]] des [[Kronkonvent]]s zu. Stimmrecht haben dort allerdings nur die Provinzherren. | Als ''Comto auf Lebenszeit'' oder ''Comto ehrenhalber'' (wobei diese Differenzierung akademischer Natur ist und bei der Anrede nicht verwendet wird) gilt in Abgrenzung zu den ''Comti aus eigenem Recht'' jeder direkte Angehörige derselben (Gemahl/-in, Kinder), außerdem können Einzelpersonen zeitlebens ebenso ausgezeichnet werden. Letzteres betrifft vor allem die [[Kronrat|Kronräte]], die nicht ohnehin schon Hochadlige waren, aber auch weitere verdiente Staatsbedienstete. Entsprechend ausgezeichneten Einzelpersonen steht dann auch ein Sitz im [[Haus der Fürsten]] des [[Kronkonvent]]s zu. Stimmrecht haben dort allerdings nur die Provinzherren. |
Aktuelle Version vom 21. Juli 2024, 20:39 Uhr
Titel und Privilegien der Comti werden in Reich des Horas, Seiten 74-76 beschrieben. |
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Comto ist Titel und zugleich Anrede aller Hochadligen des Horasreichs, weshalb für diese synonym oft auch der Begriff des Comitats benutzt wird. Sein Ursprung reicht bis in die Zeit weit vor Bosparans Fall zurück: Die Begleiter des Horas wurden entsprechend tituliert. Die gebräuchliche Mehrzahl war damals Comites, heute ist Comti verbreiteter. Comti genießen zahlreiche Privilegien, sie dürfen etwa nur von ihresgleichen gerichtet werden, müssen keine Kopfsteuern zahlen und haben ein Anrecht auf eine Audienz beim Kaiser. Ehen von Comti bedürfen andererseits eben dessen Zustimmung. Weitere Privilegien wie die Blutgerichtsbarkeit stehen nur Comti von eigenem Recht zu, d.h. Hochadligen, die tatsächlich über Provinzen des Horasreichs herrschen und einen der 'höheren Titel' wie Graf, Herzog oder Fürst führen. Titularadlige sind hiervon ausgenommen.
Als Comto auf Lebenszeit oder Comto ehrenhalber (wobei diese Differenzierung akademischer Natur ist und bei der Anrede nicht verwendet wird) gilt in Abgrenzung zu den Comti aus eigenem Recht jeder direkte Angehörige derselben (Gemahl/-in, Kinder), außerdem können Einzelpersonen zeitlebens ebenso ausgezeichnet werden. Letzteres betrifft vor allem die Kronräte, die nicht ohnehin schon Hochadlige waren, aber auch weitere verdiente Staatsbedienstete. Entsprechend ausgezeichneten Einzelpersonen steht dann auch ein Sitz im Haus der Fürsten des Kronkonvents zu. Stimmrecht haben dort allerdings nur die Provinzherren.
Aventurische Quelle
»Die Rangkrone der Comti ähnelt der traditionellen Grafenkrone, die älter ist, obwohl es bei den beiden Titeln genau andersrum ist. Zwanzig Perlen, davon zwölf zu vier Perlenhäufchen vereint, liegen direkt auf dem Kronreif. In der horasischen Heraldik ist diese Krone trotz der Zahl der Comti gleichwohl ein recht seltener Anblick, was vor allem daran liegt, dass sie eigentlich nur in persönlichen Wappen von Angehörigen der Comti aus eigenem Recht auftaucht. Eine Handvoll jener, die sie tragen dürfen, sitzen indes gerade jetzt unter euch hier im Saal.«
– Erläuterungen des Marvelus Comitosa zum Almanach de Bomed, gehört an der Herzogenschule der Universität Methumis, 1035 BF
Quellen
- Bosparanisches Blatt Nr. 18, Seite 7
- Bosparanisches Blatt Nr. 36, Seiten 4-5
- Das Reich des Horas, Seite 35
- Hintergrundwissen für die Kampagne im Horasreich, Seite 21
- Reich des Horas, Seiten 52, 72, 74-76