Kirchenfürst

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Auge-schwarz.png Als Kirchenfürsten werden die sechs höchsten Geweihten des Horasreichs bezeichnet, die dem Hochadel vergleichbare Privilegien besitzen und im Haus der Fürsten des Kronkonvents vertreten sind. Nur ihnen steht die volle Gerichtsgewalt über die Angehörigen ihrer jeweiligen Kirche zu. Bei ihnen handelt es sich entweder um Patriarchen oder Metropoliten der einflussreichsten Kulte des Lieblichen Feldes.

Aldare Firdayon

Liste der Kirchenfürsten

Quellen