Signoria: Unterschied zwischen den Versionen

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*In [[Urbasi]] umfasst die [[Signoria Urbasis|Signoria]] drei formal voneinander getrennte Mitgliedergruppen, ohne jedoch mehrere Kammern zu haben.
 
*In [[Urbasi]] umfasst die [[Signoria Urbasis|Signoria]] drei formal voneinander getrennte Mitgliedergruppen, ohne jedoch mehrere Kammern zu haben.
 
*Im [[Rat von Ramaúd]] sitzen Vertreter der so genannten „Hohen Familien“ – des Erb- und Geldadels Ramaúds –, der Tempel, Gilden und Zünfte.
 
*Im [[Rat von Ramaúd]] sitzen Vertreter der so genannten „Hohen Familien“ – des Erb- und Geldadels Ramaúds –, der Tempel, Gilden und Zünfte.
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*Der [[Grüner Rat|Grüne Rat]] von [[Nevorten]] in dem die führenden Patrizierfamilien, die Tempelvorsteher und Gilden vertreten sind.
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*Das [[Concilium Ostreae]] von [[Ruthor]] in dem drei Fraktionen aus Baronshaus, Landadel und städtischem Patriziat um die Macht in der Stadt ringen.
  
 
==Quellen==
 
==Quellen==

Version vom 23. März 2023, 05:05 Uhr

Auge-grau.png

VerweisRdH.png Die Signoria wird in Reich des Horas, Seite 92 beschrieben.

Signoria ist die im Horasreich gebräuchliche Bezeichnung für den Rat einer Stadt. Die Signoria setzt sich meist aus den wichtigsten Patriziern und weiteren einflussreichen Amtsträgern, besonders Hochgeweihten der örtlichen Tempel zusammen. In den Metropolen und größeren Landstädten kann sie auch aus mehreren Kammern bestehen. In der Signoria werden Gesetze erlassen, Steuern festgesetzt und in aristokratischen Stadtherrschaften auch die Stadtoberhäupter gewählt.

Die Mitgliedschaft in einer Signoria folgt je nach Stadt und oft auch innerhalb dieser unterschiedlichen Regelungen – nach Einkommen oder Steuerhöhe, von Amts wegen, durch Wahl erlangt oder einfach durch Vererbung.

Historisch wurden die Versammlungen der landsässigen Cavallieri eines Territoriums (meist einer Baronie oder Domäne) als Signoria bezeichnet. Deren politisch bedeutsame Rolle haben heute aber meist die städtischen Signorias großer Landstädte übernommen. Auch deren patrizische Mitglieder bekleiden meist zumindest den Cavalliere-Rang und müssen ihrer Heimatstadt – persönlich oder durch einen Cavalleristo vertreten – im Konfliktfall als Stadtritter zur Verfügung stehen.

Beispiele

Quellen