Stadt
Als Städte werden im Horasreich alle befestigten Siedlungen bezeichnet, die der übergeordneten Herrschaft zumindest in Teilen eine Selbstbestimmung der eigenen Politik abgerungen haben. Häufig schließt dies die Wahl einer örtlichen Signoria ein. In Abgrenzung zu den Metropolen und Landstädten beschreibt der Begriff bisweilen auch nur alle Kleinstädte ohne Freigerichtsbarkeit und Stimmrecht im Haus der Edlen des Kronkonvents.
Privilegien der (Klein-)Städte
Selbst kleine Städte verfügen in aller Regel über die Friedensgerichtsbarkeit und können dadurch einen (nicht stimmberechtigten) Sitz im Haus der Edlen des Kronkonvents beanspruchen. Selten ist dieser jedoch dauerhaft durch einen Delegierten besetzt. Meist werden nur zu besonderen Anlässen Gesandte mit der Vertretung der eigenen Stadt auf der großen politischen Bühne betraut.
Siehe auch
Quellen
- Reich des Horas, Seiten 59-60, 74, 91-92