Landstadt
Als Landstädte werden im Horasreich gemeinhin Städte mittlerer Größe bezeichnet, die gegenüber anderen (Klein-)Städten und Märkten besondere Rechte besitzen und meist nur einem Hochadligen unterstehen. Die Größe einer Stadt lässt nur in der Tendenz auf ihren rechtlichen Status schließen, denn viele Landstädte sind zwar kleiner und weniger bedeutend als Metropolen, dies ist jedoch nicht immer der Fall. Die hylailische Metropole Rethis ist etwa deutlich kleiner als die yaquirische Landstadt Pertakis. Im Gegensatz zu Metropolen verfügen Landstädte im Haus der Edlen des Kronkonvents über nur jeweils einen stimmberechtigten (häufig jedoch weitere sitzberechtigte) Delegierten. Die Selbstbezeichnung einer Stadt als 'Landstadt' wird mit zunehmender Größe ungewöhnlicher, da viele selbstbewusste Gemeinden anderweitige Titulaturen geprägt haben (z.B. Belhankanische Republik Efferdas oder Fürstliche Gemeinde des Heiligen Agreppo).
Privilegien der Landstädte
Die etwa 80 Landstädte des Horasreichs sind seit dem Frieden von Arivor 1030 BF den Baronen nahezu gleichgestellt; verfügen stets über die Freigerichtsbarkeit sowie Sitz, Wort und Stimme im Haus der Edlen des Kronkonvents, auch wenn ihre Delegierten dort auf den nicht näher zugewiesenen Edlenbänken Platz nehmen müssen. Das Recht der Nobilitierung (bis zum Cavalliere) steht nur einigen von ihnen zu; ebenso haben manche das eigentlich hochadlige Fehde- und/oder Befestigungsprivileg erhalten.
Vor dem Thronfolgekrieg verfügten sie nur über die Friedensgerichtsbarkeit und schuldeten den Baronen üblicherweise selbst noch Abgaben.
Mittlerweile überschneiden sich die Einflussbereiche von Landstädten (deren Contado) und Baronen (die Baronien) vielerorts. Große Landstädte wie Ruthor und Sewamund, die zugleich Residenzstädte von Baronen sind, haben mit diesen häufig penible Verträge ausgehandelt, die der Stadt Einfluss im Umland, dem Baron aber Einfluss in der Stadt gewähren. Ein Beispiel hierfür ist etwa der Consensus von Côntris. Andere Landstädte wie Urbet oder Marudret existieren hingegen als quasi unabhängige Gemeinden zwischen angrenzenden Baronien. Die politisch einflussreichsten Landstädte sind jene, die als Machtzentren eines größeren Umlands gleich mehrere Barone beherbergen (z.B. Shenilo und Unterfels). Ihre Stimmgewalt im Kronkonvent reicht dadurch bereits fast an die der Metropolen heran.
Siehe auch
Quellen
- Reich des Horas, Seiten 6, 74, 79, 120, 121, 124, 136, 149, 155, 157