Fürstliche Gemeinde des Heiligen Agreppo

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Auge-grau.png Die Fürstliche Gemeinde des Heiligen Agreppo ist das formell am 7. Praios 1046 BF geschlossene Bündnis der Silber- und Landstadt Stadt Urbasi.png Urbasi mit der ihr am Sikram gegenüber liegenden Stadt Stadt Agreppara.png Agreppara. Zuvor ein Beiname Urbasis selbst, machte die Verleihung eigener Stadtrechte an die vormalige Vorstadt Agreppara diesen Schritt für den beabsichtigten Fortbestand der politischen Strukturen notwendig. Der Name verweist letztlich aufs Fürstentum Urbasi, eine kurzlebige Provinz der Thronfolgekriegszeit, und den gemeinsamen Stadtheiligen Agreppo. Ihre Grenzlage – Urbasi ist Teil des Fürstentums Vinsalt, Agreppara gehört zur Grafschaft Sikram – macht die eng verflochtene nunmehrige Städteallianz zu einer Besonderheit im politischen System des Aurelats und Horasreichs. Der Verzicht gerade der größeren Landstadt, unterhalb der Fürstlichen Gemeinde eigene Ämter oder Gremien zu unterhalten, lässt den Eindruck der Synonymität vielfach fortbestehen. Höchster Amtsträger der Gemeinde ist der Gonfaloniere.

Geschichte

Privilegien und Verpflichtungen

Als Städtebündnis greift die Fürstliche Gemeinde vor allem auf die Privilegien Urbasis als Landstadt zurück, was ihr etwa Sitz, Wort und Stimme im Haus der Edlen des Kronkonvents gewährt. Die Privilegien Agrepparas sind hier allenfalls von nachrangiger Bedeutung. Urbasi verfügt daneben über die Freigerichtsbarkeit und auch das Recht der Nobilitierung bis zum Cavalliere. Bereits im Albornsburgfrieden 1033 BF erhielt es weitere hochadlige Privilegien, die zuvor beansprucht und teils faktisch ausgeübt wurden, darunter das Fehde- und besonders Münzrecht, in den Marken Silbertal und Urbasi auch das Befestigungsrecht und die Gnadenvollmacht. Diese Hochadelsprivilegien sind mit formeller Gründung der Gemeinde auf diese übergegangen, nachdem die Provinzherren darauf bestanden – was beim etwaigen Zerbrechen des Bündnisses ihren Verlust zur Folge hätte.

Aus den Verhandlungen mit Graf und Fürst ging sie jedoch mit einem neuen Vorrecht hervor: weitgehender Selbstbestimmung über die im unmittelbaren Umland beider Städte an Brücken und Provinzgrenzen erhobenen Zölle. 'Erkauft' wurde dieses Recht mit der gleichzeitigen Selbstverpflichtung zum Unterhalt von insbesondere Sikramstieg und Efferdstraße im eigenen Umland. Auch im Bereich der Blutgerichtsbarkeit unterliegt die Fürstliche Gemeinde besonderen Regelungen, die dem Priorium teils erlauben, solche Rechtsstreitigkeiten an sich zu ziehen. Dazu ist der erst nach Entstehung des Städtebündnisses gegründete zweite Blutgerichtshof der Grafschaft Sikram in Agreppara für die jenseits des Flusses gelegenen Teile der Provinz – auch die Landstadt Urbet – zuständig.

Explizit ausgenommen sind im Städtebündnis die Steuer- und militärischen Gefolgschaftspflichten, die entlang der Provinzgrenzen getrennt in Richtung Vinsalts bzw. Marvinkos fortbestehen. Die grenzgerechte Erfassung der Abgaben führt so zu einem Mehraufwand in der Buchhaltung und die getrennte Gefolgschaftspflicht macht den Unterhalt zweier Stadtgarden überhaupt erst erforderlich.

Politische Strukturen

Den gewachsenen Strukturen der Fürstlichen Gemeinde widmet sich die Politik Urbasis (und deren Unterseiten) ausführlich.

Quellen