Haus der Fürsten: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 17. Oktober 2024, 08:37 Uhr
Das Haus der Fürsten wird in Reich des Horas, Seite 79-80 beschrieben. |
Das Haus der Fürsten ist eine der zwei Kammern des Kronkonvents und tagt wie das Haus der Edlen regulär in einem eigenen Saal der Konventshalle zu Vinsalt. In ihm ist der Hochadel des Horasreichs vertreten. Es ist traditionell das bedeutendere der beiden Häuser. Als Symbol der ihm vom Kaiser übertragenen Macht ist der Schlangenstab auf einem Tisch inmitten des Fürstenhauses aufgestellt.
Zusammensetzung
- Sitz, Wort und Stimme haben alle Comti von eigenem Recht, dazu als einzige Stadtherrschaften die Freie Stadt Grangor, die Republik Belhanka und die Syndikokratie Silas.
- Sitz und Wort haben die sechs Kirchenfürsten und die amtierenden Kronräte.
- Sitz haben Comti auf Lebenszeit, der Vizekönig des Südmeers und weitere Hochadlige der Kolonien.
Befugnisse
- Im Haus der Fürsten selbst oder im Edlenhaus erarbeitete Gesetzesentwürfe können dem Kaiser vorgelegt werden, der sie siegeln oder zur Beratung zurückgeben kann.
- Neue oder außerordentliche Steuern bedürfen der Zustimmung des Hauses, ebenso die Verteilung der Staatseinnahmen auf Hofstaat und Kronämter; Zölle werden vom Haus festgelegt.
- Mitglieder des kaiserlichen Hauses können in der Thronfolge aufgewertet oder ganz aus dieser ausgeschlossen werden.
- Die Kronräte werden auf Vorschlag des Kaisers vom Haus der Fürsten gewählt.
Stimmgewichtung
Anders als im Haus der Edlen variiert die Stimmgewichtung der stimmberechtigten Mitglieder oder ihrer Delegierten im Fürstenhaus. Jedem Comto von eigenem Recht steht zumindest eine von insgesamt 100 Stimmen zu. Darüber hinaus hängt das Stimmgewicht jedoch vor allem vom geleisteten Steueraufkommen ab. Der Fürst von Vinsalt hat so derzeit etwa zehn, die Republik Belhanka acht und die Freie Stadt Grangor sieben Stimmen.
Mitglieder nach Region
Quellen
- Reich des Horas, Seiten 75, 78, 79-80, 85, 129, 135, 153
- Bosparanisches Blatt Nr. 36, Seiten 8-9, 12-16