Politik Shenilos

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Politik Shenilos   Gransignore von Shenilo   Eteria   Curia   Consilium   Bund   Militär   Shenilo im Kronkonvent   Calendarium    

Die Politik Shenilos wird maßgeblich durch die Herrschaftsverhältnisse bestimmt, wie sie im Sheniloer Frieden Ende Tsa 1029 BF, sowie erweitert um die Veränderungen der Balia von Shenilo 1033 BF, zwischen den Parteien des alten Landadels, Stadtpatriziats und der Geweihtenschaft ausgehandelt wurden. Wesentlich ist dabei die Aufspaltung der politischen Macht auf eine Adelsversammlung, die Eteria, sowie einen gewählten Stadtrat, die Curia, zwischen denen das vor allem von Geweihten besetzte Consilium Draconis eine vermittelnde Stellung innehat. Als formelles Stadtoberhaupt wird der Gransignore von Shenilo von der Eteria, die Stadt- und Landadel sowie Vertreter der mit Shenilo verbündeten Städte gleichermaßen versammelt, gewählt und herrscht über die meisten Gebiete der alten Domäne Pertakis mit Ausnahme der großen Handelsstadt an der Yaquirbrücke sowie deren Contado selbst. Weiter gefasst ist der Sheniloer Bund, dem auch Nachbarstädte und Marktorte wie Arinken, Chetan, Côntris und Sodanyo sowie alle Besitzungen der Adligen, die den Sheniloer Frieden unterzeichnet haben, angehören.


Hintergrund: Sheniloer Frieden und Balia von Shenilo

Die Domäne Pertakis, im horasischen Thronfolgekrieg von Beginn an wiederholt Schlachtfeld der größeren Parteien, versank spätestens mit der Krönung Königin Salkyas endgültig in den Kriegswirren, als dies Konflikte zwischen dem rondrianischen Landadel sowie zum einen dem Stadtpatriziat von Pertakis und zum anderen jenem von Shenilo hervorbrechen ließ. Anderthalb Monate währte der Machtkampf der drei Parteien, bis Ralman von Firdayon-Bethana sie schließlich unterwarf und zu Verhandlungen über die neue Ordnung zwang.

Der Stadt Pertakis sicherte er dabei Eigenständigkeit zu, versagte ihr jedoch zugleich eine weitere direkte Einflussnahme auf das weitere Umland, so dass letztlich Landadel und Sheniloer Patriziat die Ordnung des neuen Sheniloer Bunds aushandelten. Die Verhandlungen fanden an zwei Orten gleichzeitig statt: Der Adel versammelte sich im Praios-Tempel Shenilos, die Patrizier hielten die Burg Yaquirstein, weil keine der beiden Parteien anfänglich mit der anderen an einem Tisch sitzen wollte – dennoch wurde mittels Boten zwischen beiden Verhandlungsorten binnen weniger Tage der Sheniloer Frieden beschlossen.

Nachdem das etablierte System einige Jahre mit beachtenswertem Erfolg friedlich und stabil funktioniert hatte, geriet es während der Landherrenhändel an seine Grenzen. In diesen konkurrierten zwei gewählte Gransignori um die Macht in Bund und Gransignorie und verfügten dabei über die Unterstützung von Angehörigen beider Räte. Nach der Beilegung des Konflikts wurde unter anderem deshalb der Wahlmodus des Gransignore, die Zusammensetzung und Benennung beider Räte sowie die Amtszeiten aller Magistratsbeamten reformiert.

Diagramm der Sheniloer Politik bis 1033 BF

Eteria

Die Eteria, von Renascentiabegeisterten auch Hetairia genannt, ist der vom Adel dominierte beherrschende Rat der Landstadt Shenilo, der alle zwei Jahre das Stadtoberhaupt wählt. Die Mitglieder sind Vertreter der noblen Familien der Stadt - oft deren Oberhäupter - sowie der Bundesstädte Chetan, Côntris und Sodanyo (siehe Calendarium, Details zu den Befugnissen und der genauen Zusammensetzung gibt der Eintrag Eteria wieder).

Ein wesentliches informelles Entscheidungsorgan ist die Gesellschaft zum Silbernen Adler, in der sich das Stadtpatriziat der Stadt zusammenfindet und häufig auch künftige Themen der Eteria im Vorfeld abspricht.

Curia

Das Gegenstück zur Versammlung der Adelshäuser und Patriziatsfamilien, die Curia, ist der gewählte Stadt- oder auch Volksrat, dessen Zusammensetzung und Aufgaben im Sheniloer Frieden neu formuliert und in der Balia von Shenilo verändert wurden. Dazu unterstehen ihm Aufgaben wie Marktaufsicht und -gerichtsbarkeit, die Bemessung der Pfründe des Magistrats und die Erhebung der Steuern in der Stadt (zur Zusammensetzung der Curia, siehe Calendarium, zu ihren Befugnissen und der genauen Zusammensetzung siehe hier).

Consilium Draconis

Der sogenannte 'Drachenrat' wurde ursprünglich als verschworener Zirkel der Geweihtenschaft und des Patriziats begründet – während der Bemühungen sich vom Adel loszulösen. Als dies scheiterte, wurde er im Sheniloer Frieden zum Vermittlungsgremium umgewandelt, dem nun vor allem noch Geweihte angehören. Den Consilieri obliegt seither die Anfertigung von Kandidatenlisten für die Magistrate, jedoch bei allen Streitigkeiten zwischen Signoria und Curia, und diese sind nicht selten, auch die Ausarbeitung von Kompromisslösungen. Darüber hinaus versehen sie auch selbst einige Spezialaufgaben, etwa Brunnenpflege, Seuchenschutz, Armenspeisung, Gräberpflege oder Volksbildung. Manchem gilt das Consilium aufgrund seiner Schlüsselposition zwischen den beiden anderen Gremien gar als eigentliches politisches Zentrum der Stadt.

Seine zwölf Mitglieder tragen jeweils das Siegel eines Hohen oder Alten Drachen als Brosche und dazu einen zumeist wohlklingenden Titel (siehe Calendarium). Sie werden auf Lebenszeit gewählt, können aber durch einen Mehrheitsbeschluss innerhalb des Consilium Draconis abgewählt werden, wenn ihnen Unfähigkeit oder Befangenheit vorgeworfen wird.

Gransignore und Magistrat

Der Gransignore von Shenilo wurde ursprünglich als Gegenkandidat des bekämpften Pertakisers Alessandro ya Ilsandro aufgestellt, fungiert heute jedoch in erster Linie als nomineller Stadtherr Shenilos und Oberhaupt des Sheniloer Bundes. Infolge des innerstädtischen Machtkampfs wird er heute alle zwei Jahre (regulärer Wahltermin ist der 15. Praios) von der Eteria gewählt. Er bleibt dabei zumeist auf die formelle Repräsentation der Stadt beschränkt, es kommt ihm jedoch ein Initiativrecht in der Eteria sowie das Nobilitierungsprivileg zu.
Im Krisenfall kann dem Gransignore vom Consilium Draconis einstimmig die Macht gegeben werden, die wichtigsten Entscheidungen persönlich und ohne Rücksprache zu treffen. Diese Machtübertragung ist auf maximal drei Monde begrenzt. Zudem muss der ehemalige Gransignore nach Ablauf seiner Amtszeit über die Vorgänge vor der Bürgerschaft Rechenschaft ablegen.
Nach seiner Amtszeit wird der Gransignore, der nicht unmittelbar wiedergewählt werden kann, ob seiner Erfahrung in der Außendarstellung und Verwaltung des Bundes in die Präfektur von Balthar eingesetzt.

Neben dem Stadtoberhaupt stehen weitere traditionelle Ämter der alten Domänenverwaltung, deren Inhaber aus einer Liste des Consilium Draconis mit mindestens drei Kandidaten je Amt vom Gransignore für vier Jahre ernannt werden. Ihre Befugnisse wurden in der Balia von Shenilo grob entlang der Privilegien der Landstadt, die sie stellvertretend für die Eteria ausführen (bis zur Abwahl oder bis zum Veto (absolute Mehrheit in der Eteria) verhältnismäßig frei), spezifiziert:

  • Erster Rat - Die wichtigste Befugnis des Rates ist seine Rolle als Delegierter der Landstadt im Kronkonvent.
  • Cancellario - Der oberste Verwaltungsbeamte übt gemeinsam mit dem Constabler das Befestigungsrecht aus, dazu kommen Kanzleibefugnisse, die Ordnung der Magistratskorrespondenz und die Aufsicht über den städtischen Grundbesitz.
  • Constabler - Der Oberbefehlshaber über das militärische Aufgebot der Landstadt übt auch das Fehde- und Standartenrecht aus. Er wird dabei nur vom Consiliere Famerlor überwacht.
  • Camerlengo - Als Verwalter der Stadt- und Bundeskasse hat der Camerlengo überdies das Privileg zum Handel mit magischen Metallen und ist für den Kauf von Grundbesitz maßgeblich verantwortlich.
  • Iustitiar - Die oberste Richterin der Stadt übt deren Privileg der Freigerichtsbarkeit aus wird dabei aber lose vom Consiliere Branibor überwacht.
  • Secretaria - Die Secretaria übt keine umittelbaren Privilegien der Landstadt aus, wacht dafür aber über die Einhaltung der Bestimmungen des Sheniloer Friedens, die städtischen Archive sowie die Siegelung von Nobilitierungs- und anderen Urkunden des Magistrats. Außerdem fungiert sie als Wächterin von Abstimmungen in der Eteria, verzeichnet namentlich die Stimmabgabe bei der Gransignorewahl.

Kompetenzgerangel

Die ähnlichen und im Sheniloer Frieden ungenau abgegrenzten Kompetenzen des Consilium Draconis und der Magistrate führen bisweilen zu Streitigkeiten, welche Institution welche Frage zu entscheiden hat. In einigen besonders heiklen Bereichen, hat man jedoch mittlerweile (1031 BF) feste Verfahren entwickelt, die endloses Kompetenzgerangel unterbinden sollen:

Eteria versus Gransignore: Aus der schlechten Erfahrung der Landherrenhändel heraus hegen die Familien der Eteria ein unterschwelliges Misstrauen gegenüber forschen Vorstößen des gewählten Stadtoberhaupts. Die Debatte im Gremium während des Kriegs der Farben, als Rondrigo Schwarzenstamm sich nicht mit seinem Vorschlag durchsetzen konnte, Shenilo für eine Parteiung Position beziehen zu lassen, zeigte dass der Gransignore in hohem Maß von der Unterstützung der einflussreichen Häuser abhängig ist.

Constabler versus Consiliere Famerlor: Die Befehlsgewalt über das Militär Shenilos im Frieden und bei Strafexpeditionen innerhalb der Gransignorie trägt der Constabler, er ist auch für die Unterhaltung der Truppen zuständig. Er vergibt im Normalfall bei Offensiven außerhalb der Gransignorie die Befehlsgewalt an einen vertraglich gebundenen Condottiere, dieser haftet mit seinem Privatvermögen, bekommt jedoch 70 Prozent von eventuellen Lösegeldern und einen unbestimmten Betrag aus der Stadtkasse. Bei einer echten Notlage, die die Verteidigung der Stadt vor einem Feinde darstellt (eine solche Notlage stellt das Consilium Draconis mit 2/3-Mehrheit fest), erhält der Consiliere Famerlor das Kommando über alle Truppen und darf alle erforderlichen Maßnahmen zur Verteidigung ergreifen. Außerdem überwacht der Consiliere generell die Tätigkeit des Constablers.

Iustitiar versus Consiliere Branibor: Generell fungiert der Iustitiar als Richter über alle Streitigkeiten der Stadt (Ausnahmen s.u.) Bei Revisionen legt er eine Gebühr fest, die der Schwere der Tat angemessen sein soll; in der Praxis von 12 Dukaten - Hühnerdiebstahl - bis eher vierstelligen Summen - für Hochverrat. Lediglich bei "Schädlich Hämmern an den Grundfesten Alverans" ist keine Revision möglich. Der Consiliere entscheidet, ob eine Revision generell zulässig ist (dabei ist er nur an sein Gewissen und Praios gebunden), und führt die Zweitverhandlung dann auch selbst durch. Erstinstanzlich ist der Consiliere bei "Schädlich Hämmern..." tätig.

Sheniloer Bund

Die Gransignorie Shenilo, als das lehensrechtlich gebundene "Kernland" der Sheniloer Herrschaft, wird von einem Ring von Adelsbesitzungen gleichsam umgeben und geschirmt. Parallel zu der Absicherung durch die von Ralman Firdayon garantierte Gransignorie verbindet die Adelshäuser Shenilos nämlich auch eine vertragliche Vereinbarung, eben der Sheniloer Frieden von 1029 BF, mit der Stadt. Dieser einseitig unaufkündbare Vertrag legt Gefolgschaftspflichten und Eingriffsrechte jenseits eine Lehensbindung fest. Innerhalb der Gransignorie besteht also für die Adelsgeschlechter eine Doppelbindung über Lehensrecht (Gransignorie) und Vertrag (über den Sheniloer Bund).

Den Ritterhäusern, welche außerhalb der Sheniloer Gransignorie, beispielsweise also in der Baronie Ruthor begütert sind, obliegen natürlich teilweise noch die althergebrachten Lehenspflichten gegenüber ihren Lehnsherren. So kann es sein, dass z.B. das Haus Calven über den Vertrag mit Shenilo, lehensrechtlich den Baronen von Ruthor verbunden, in einem Konfliktfall vor der Entscheidung über die Loyalität steht. Da aber (fast) alle Ritterhäuser des Sheniloer Bundes in Shenilo ihren Wohnsitz genommen und ihr Aktionszentrum begründet haben, scheint die Entscheidung im Regelfalle klar.

In weiteren Orten des Sheniloer Bundes bestehen eigenständige Bürgerräte, die vom Gransignore vor Entscheidungen, die die gesamte Region betreffen, angehört werden sollen. Bei der Verwaltung der Orte selbst haben sich jedoch auch die örtlichen Adelsfamilien zumeist noch einige Hoheit bewahren können. Dabei reicht das Spektrum von signorshörigem, schier ohnmächtigem Bürgerrat (wie beispielsweise in Arinken) bis zum autonomen, machtvollen Stadtrat (in Chetan). Jenseits des Signorienmodells sind auch diese Städte somit eigenständige Mitglieder des Sheniloer Bundes.

Ausnahmen ist Balthar am Yaquir. Hier wurden verdiente Amtsträger der Stadt zum Präfekten ernannt, der die Außenvertretung der Stadt übernimmt. Der Präfekt - ein ehemaliger Gransignore - kann während seiner Amtszeit nicht für ein Magistratsamt - einschließlich des Gransignoreamtes selbst - kandidieren. Seine Amtszeit richtet sich nach derjenigen der Gransignori.


Sheniloneu3k klein.png Die Spielerstadt Shenilo Sheniloneu3k klein.png
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