Handelscompagnien und Bankhäuser
Handelscompagnien und Bankhäuser gehören in der Wirtschaft des Horasreichs, stärker etwa als Zünfte, zu den bestimmenden Faktoren. Die Übergänge zwischen reinen Händlern und reinen Geldverleihern sind fließend. Beteiligungen der Gesellschaften am Handwerks- und Manufakturgewerbe stellen zudem eher die Regel als die Ausnahme dar.
Unter den verschiedenen Unternehmen lassen sich grundsätzlich Großhändler von Handelsgesellschaften unterscheiden. Erstere sind meist eine Person oder eine Familie und lassen sich selten vom Familienvermögen trennen, wobei sie sich in manchen Städten zu einer Händlergilde zusammenschließen, letztere weisen oft eine (wechselnde) Vielzahl von Teilhabern auf, deren Beteiligungen an der Unternehmung und Herkunft stark differieren können. Gleichwohl ist die Differenzierung der Begriffe nicht immer eindeutig.
Von herausragender Bedeutung sind die Südaventurien- und die Nordmeer-Compagnie, die als übergeordnete Gesellschaften vieler in der entsprechenden Region Handel treibender Unternehmen gelten können und mehr für die Bereitstellung gemeinsamer Strukturen (Kontore, Konvois, Söldner und sogar Kriegsschiffe) als für den eigentlichen Handel verantwortlich sind.
"Was ehedem Gut und Blut war, ersetzt man heut' durch unehrliches Geld. Anders gesagt: Zu Khadans Zeiten hielt man es mit dem ehrlichen Praios und mit Frau Travia, heute buhlt man mit Phex und Rahja, mit den Dieben und Huren."
- Ausspruch eines Greisen, der Sache nach unüberprüft
Der Handel hat seine Schwerpunkte in den Metropolen und strahlt auf die Mittel- und Kleinstädte sowie auf die bedeutenden Handelswege aus. Im ländlichen Bereich ist er wegen der dort eher untergeordneten Rolle der Geldwährung weniger bedeutsam.
Großhändler und Handelsgesellschaften sind oftmals ein Mittel des gesellschaftlichen Aufstiegs oder Ausdruck einer wirtschaftlichen Konsolidierung, in vielen Kreisen, etwa dem gehobenen Adel und Patriziat, jedoch nicht in einem vollgültigen Sinne als ehrlicher Beruf angesehen. Einige Städte vergeben das Handelsprivileg gar nur an Einheimische oder an lokale Korporationen, um Missbrauch vorzubeugen. Zu letzterem Aspekt sei vermerkt, dass der Händler mitunter gefährlich lebt, falls er mit einer ausbeuterischen Praxis seines Gewerbes den Volkszorn auf sich lenkt.
Handelscompagnien und Bankhäuser
Siehe auch
Quellen
Die kursiv markierten Handelscompagnien und Bankhäuser sind keine offiziellen Setzungen, sondern briefspieloffiziell, wobei auf Vereinbarungen anderer Briefspiele Rücksicht genommen wird. Die mit einer Tilde markierten Handelscompagnien und Bankhäuser sind in keiner Briefspielpublikation gesetzt.
- Aventurischer Almanach Seite 13 (CAC), 19 (Drôler Commercien-Syndicat), 27 (Grangorer Darlehensbank), 29 (Handelsbank ya Strozza), 38 (Liegerfeld & Sandfort Handelscompagnie), 63 (Terdilion)
- Aventurischer Bote Nr. 99 Seite 2 (Rastburger Kontor Kuslik)
- Bosparanisches Blatt Nr. 28 Seite 22 (Efferdische Salzhandelscompagnie), 23 (Chababische Companie)
- Bosparanisches Blatt Nr. 30 Seite 15 (Grangorer Darlehensbank Niederlassung Sewamund), 16 (NC Niederlassung Sewamund)
- Bosparanisches Blatt Nr. 33 Seite 14 (Silbertaler Bank)
- Das Königreich am Yaquir Seite 17 (Bramstetter, CAC)
- Das Lexikon des Schwarzen Auges Seite 59 (Darando)
- Drei Millionen Dukaten Seite 43-44 (Stoerrebrandt)
- Efferds Wogen Seite 78 (Weyringer)
- Geheimnisse von Grangor Seite 100 (Nordmeer-Compagnie)
- Handelsherr und Kiepenkerl Seite 21-24 (Banken, Nordlandbank), 27 (Gildenbanken), 38-42 (Handelsgesellschaften)
- Hintergrundwissen für die Kampagne im Horasreich Seite 94 (Nordlandbank)
- In den Dschungeln Meridianas Seite 105 (Zeforika)
- Land der ersten Sonne Seite 126 (Mada Basari)
- Patrizier und Diebesbanden Seite 106 (Gerbelstein)
- Raschtuls Atem Seite 79 (Tiorakis)
- Sheniloer Hesindeblatt Nr. ? Seite (Albernische Handelscompanie, Pertakis'sche Südmeer-Handelscompagnie, Weinhandlung Yaquiria Shenilo)
- Tractatio Eldoretis Seite 20-21 (Chababische Compagnie)
- Unter dem Westwind Seite 75 (Nordmeer-Compagnie)