Briefspiel:Die Agreppara-Frage/Vorverhandlungen
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Die Kleine Delegation
Am Tag der Hl. Ricarda (17. Travia) brechen Miguel Flaviora, der Priore pecunis, und Istirde von Urbet, die Priora iuris, mit kleinem Gefolge von Urbasi nach Marvinko auf (siehe hier). Auf Burg Goblareth werden sie zwar vom Grafen Croenar empfangen, verhandeln in den folgenden Tagen aber überwiegend mit seinen hochrangigen Vertretern (etwa dem gräflichen Kämmerer, auch mit seiner Tochter Findualia von Marvinko) über die Zukunft Agrepparas. Ein Ergebnis steht erst nach fast einer Woche fest; die kleine Delegation kehrt am 25. Travia wieder zurück. (Der nächste Praiostag, an dem die Signoria Urbasis regulär tagt, ist dann der 28. Travia.)
Ergebnis der Vorverhandlungen
Eine Konstellation, die Agreppara als Teil Urbasis faktisch im Fürstentum Vinsalt belässt, lehnt die Grafenseite kategorisch ab – statt einer Einzelstadtlösung kommt daher nur eine Doppelstadtlösung in Frage: Agreppara erhält vom Grafen eigenständiges Stadtrecht und darf sich unter den ausgehandelten Bedingungen mit 'Rest-Urbasi' zu einem Zweistädtebund zusammenschließen, der möglichst große Teile des bisherigen politischen Systems bewahrt:
- Die 'Fürstliche Gemeinde des Heiligen Agreppo', bisher ein reines Synonym der Stadt Urbasi, wird zur Bezeichnung der Verbindung der Städte Urbasi und Agreppara.
- Die Signoria bleibt in ihrer Zusammensetzung bestehen und trifft Entscheidungen für die Gemeinde (nicht nur die Stadt Urbasi). Selbiges gilt fürs Priorium und den Gonfaloniere (der offiziell vom Gonfaloniere Urbasis zum Gonfaloniere der Fstl. Gem. d. Hl. Agreppo wird). Insbesondere darf die Signoria dem Aufstieg weiterer Patrizier Agrepparas „keine unverhältnismäßigen Hindernisse“ in den Weg stellen.
- Aufgrund gültiger Lehnsgefolgschaftspflichten, die sich vor allem auch auf die Garden der Städte auswirken, muss die Bandiera Varia ihre Garnison im Castello Ferrantesco aufgeben und darf nur noch im Vinsalter Teil der neuen Gemeinde stationiert werden. Es muss eine neue (kleinere) Stadtgarde Agrepparas gegründet werden, die im Bedarfsfall einem Gefolgschaftsaufruf des Grafen zu folgen hat. Analog besteht für die Miliz-Bandieras der agrepparischen Nachbarschaften im Zweifel eine Gefolgschaftspflicht gen Marvinko (in der Theorie, in der Praxis mag sich Agreppara durchs Stellen von Söldnern davon freikaufen).
- Das Castello Ferrantesco darf als Gefängnis von (Vinsalt-)Urbasi weiter genutzt werden; auch darf es weiter eine gemeinsame Einheit von Bütteln geben, die in der Gesamt-Gemeinde tätig sind. Die Büttel gelten insofern nicht als militärische Einheit, sondern als reine Ordnungsmacht.
- Der Graf sagt die Einrichtung eines weiteren Blutgerichtshofs der Grafschaft in Agreppara zu, der vor allem auch für die noch recht neuen westsikramischen Teile der Provinz (inkl. Urbet, Sikramara) zuständig sein wird (vgl. BB#40 zum bisherigen Gfl. Sikramer Gericht).
- Änderungen ergeben sich bei den nachgeordneten Ämtern einiger Priori:
- Der Gran-Capitan steht weiter der Bandiera Varia vor, jedoch nicht der neuen Garde Agrepparas.
- Für den Capitan Agrepparas erhält der Graf ein Vorschlagsrecht, dem die Signoria die Zustimmung verweigern (jedoch keine eigenen Kandidaten benennen) kann.
- Das Amt des Deceniars wird ebenfalls in zwei aufgeteilt, mit nach Provinz abgegrenzter Zuständigkeit. Für den sikramischen Deceniar erhält der Graf ein analoges Vorschlagsrecht – der Kandidat muss allerdings entweder aus Agreppara oder der Mark Silbertal stammen (darf kein Urbasi-Fremder sein).
- Dieselbe Teilung und Regelung gilt für den Viatore vilicus.
- Bei den Abgaben muss eine entlang der Provinzgrenzen getrennte Erfassung erfolgen (siehe auch Deceniar oben), was vor allem für die Silberzunft wegen der zwar zur Hälfte auf der gräflichen Seite der Brücke liegenden Verkaufsräume, jedoch in Figurenza ansässigen eigentlichen Werkstätten eine Herausforderung bringt.
- Bei der Zollproblematik wird eine andere Lösung angestrebt: Der Graf erklärt sich bereit, gegen feste Unterhaltszahlungen der neuen Fstl. Gemeinde für die eigentlich mit dem Zoll zu finanzierenden Straßen (v.a. den Sikramstieg) gänzlich auf die Zolleinnahmen der urbasischen Sikrambrücke zu verzichten. Eine gleichlautende Vereinbarung mit dem Fürsten von Vinsalt wird angestrebt. Im Endeffekt würde dies Urbasi erlauben selbst die Höhe des Zolls am Ponte Phecchio zu bestimmen und auch, ob dieser überhaupt an der Brücke oder nicht woanders erhoben wird. Man müsste nur die Straßenunterhaltszahlungen leisten können.
- Politisch wird dem Grafen ein Vetorecht gegen Beschlüsse der Signoria eingeräumt, das allerdings durch ein von diesem damit ausgestattetes (schon bestehendes) Mitglied der Signoria ausgeübt werden muss und Entscheidungen maximal für eine Woche aufschieben kann.
- Agreppara muss über die (deutlich in Unterzahl befindliche) Vertretung durch bestehende Mitglieder in der Signoria hinaus die Wahl eines eigenen Primars (Bürgermeisters) gestattet sein, der als hauptsächlicher Vertreter der Stadt gegenüber dem Grafen dient, für die Bürger Agrepparas aber auch Anliegen in der Signoria der Fstl. Gemeinde vorbringen kann. Dieser Amtsmann hat nur Sitz- und Wortrecht in der Signoria – sofern er nicht ohnehin aus anderem Grund voll stimmberechtigtes Mitglied derselben ist.
Irdische Anmerkung:
Diese „vorverhandelten“ Änderungen würden dem Grafen Einflussmöglichkeiten in der Stadt geben, die er vorher so formell nicht hatte, sollen das politische System aber nicht komplett über den Haufen schmeißen und der Signoria (ggf. mit Verzögerung) dennoch erlauben, eigene unabhängige Entscheidungen zu treffen. Gerade beim Zoll etwa ergäben sich sogar neue Gestaltungsspielräume, weil die Fstl. Gemeinde mit Zollfreiheit z.B. Händler anziehen könnte, die dafür zu entrichtenden Abgaben aber durch Einkünfte an anderer Stelle dann auffangen müsste.