Benutzer:Calven/Sheniloer Bund: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. August 2024, 17:38 Uhr
Das Herrschaftsgefüge, mit dem die Stadt Shenilo ihr Umland kontrolliert, fußt im Wesentlichen auf zwei Säulen, zum einen auf der Gransignorie Shenilo, zum anderen auf dem Sheniloer Bund. Beide existieren nebeneinander, ja, sind als allein existierende Gebilde derzeit kaum denkbar. De facto ist jedoch ihr Status in Bezug auf die Stadt Shenilo ähnlich.
Gransignorie Shenilo
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Die Gransignorie Shenilo stellt eine lehensrechtliche, auf die Stadt Shenilo als "Lehnsherren" ausgerichtete Struktur dar. Sie steht in der Nachfolge der alten Domäne Pertakis, die durch den Schiedsspruch Prinz Ralmans nach dem Sheniloer Buhurt, durch den Sheniloer Frieden und die Sheniloer Landreform von 1029 BF umgewandelt wurde. So wurde Pertakis aus der Domäne herausgelöst, wurden die alten Signorien aufgelöst, nur wenige Gebiete als Stadtdomänen beibehalten und weite Teile des Landes in herrschaftliche und kirchliche Eigengüter umgewandelt.
Die Besitztümer des Adels, des Patriziates und der Kirchen, die dabei entstanden, unterstehen lehensrechtlich nicht mehr der Stadt Shenilo und fallen so aus der Gransignorie heraus. Jene besteht folglich lediglich noch aus einem mehr oder minder dichten Flickenteppich von Stadtlehen, die, an Adelshäuser verliehen, praktisch den Alloden ähnlich geführt werden. Dennoch hat Shenilo in diesen Gebieten die theoretische Hoheit, Lehen einfach wieder zu entziehen und neu zu vergeben, was bei Eigengütern etwa nicht möglich wäre.
Sheniloer Bund
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Der Sheniloer Bund dagegen ist ein vertragliches Bündnis verschiedener in Shenilo mehr oder weniger ansässiger Adels- und Patriziatsfamilien sowie einiger autonomer Städte. Er wurde mit dem Sheniloer Frieden 1029 BF geschlossen und begründet Beistandspflichten der Teilnehmenden, einige Abgaben zugunsten der Stadt Shenilo und gemeinsamen Projekten und einiges weitere. Auch hier ist das nominelle Oberhaupt, ein primus inter pares, der Gransignore von Shenilo mit seinem Magistrat. Die Adelsfamilien treten "mit allem Besitz an Land und Seelen" dem Bund bei, so dass das Schutzbündnis eine territoriale Komponente aufweist.
Die oben genannten Eigengüter ebenso wie die autonome Stadt Chetan stehen auf diese Art doch wieder, wenn auch nicht ganz so direkt, unter dem Einfluss der Stadt. Auf dem Gebiet der alten Domäne Pertakis mischen sich seit der Lehensreform denn auch Eigengüter und Lehen durcheinander - und diese Grenzziehungen ändern sich auch bisweilen, so dass im Magistratspalast von Shenilo bisweilen echte Verwirrung herrscht.
Der Bund ist recht locker organisiert, demonstriert jedoch trotz mancher Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Stadt Pertakis gegenüber demonstrative Geschlossenheit. Das einige auswärtige Adelshäuser dem Bund beitraten, brachte es mit sich, dass das Sheniloer Einflussgebiet weit über die ehemaligen Domänengrenzen hinauswuchs. Die Loyalitäten der "Auswärtigen", die etwa alte Lehenspflichten gegenüber dem Baron von Terubis abzuleisten haben, vertraglich jedoch an die Stadt Shenilo gebunden sind, sind ungleich verteilt und oft Gegenstand von politischen Intrigen.