Politik Urbasis

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Politik Urbasis   Signoria   Consiglio   Gonfaloniere   Collegio   Uffizien   Militär   Urbasi im Kronkonvent   Calendarium    

Die Politik Urbasis wird vom historischen Anspruch einer Führungsrolle im Aurelat – auch in Rivalität zur anderen Silberstadt Silas –, von teilweise über Jahrhunderte gewachsenen Traditionen gerade des Volkes, von einer komplizierten Struktur städtischer Gremien und Ämter und der tatsächlich errungenen Vorherrschaft über weite Teile des Umlands bestimmt. Urbasi gilt nicht ganz zu Unrecht als eine der Städte, in der der Campanilismo (engstirniger Lokalpatriotismus) gegenwärtig am stärksten ausgeprägt ist.

Die ‘Fürstliche Gemeinde des Heiligen Agreppo’

Die Stadt Urbasi bezeichnet sich seit 1030 BF als ‘Fürstliche Gemeinde des Heiligen Agreppo’ (‘Civita Principesca di Sant’Agreppo’) – nach dem Stadtheiligen Agreppo von Urbasi und in Bezugnahme auf das im Thronfolgekrieg entstandene (und wieder vergangene) Fürstentum Urbasi. Der damit einhergehende Anspruch, keinem Comto mehr untertan zu sein, löste 1033 BF den Marudreter Fehdekrieg aus, ließ sich in der Folge aber nicht mehr aufrecht erhalten. Seither bezieht sich das ‘fürstlich’ der offiziellen Lesart zufolge aufs Fürstentum Vinsalt, dem die Stadt in erster Linie unterstellt ist.

Als Grenzstadt zwischen dem Fürstentum, der Erzherrschaft Arivor und der Grafschaft Sikram genießt Urbasi aufgrund widerstreitender Interessen der Hochadligen und der politischen Verflechtung in allen drei Provinzen dennoch viele Freiheiten – oder nimmt sich diese selbst heraus.

Privilegien

Urbasi ist ‘reichsformell’ eine Landstadt im Baronsrang, verfügt also über Freigerichtsbarkeit, Sitz, Wort und Stimme im Haus der Edlen des Kronkonvents und auch das Recht der Nobilitierung bis zum Cavalliere. Darüber hinaus hat es sich im Albornsburgfrieden 1033 BF eine Reihe hochadliger Privilegien erstritten, die vorher bereits beansprucht und teils faktisch ausgeübt wurden. Hierzu gehören das Fehde- und besonders Münzrecht, in den der Stadt unterstellten Marken (s.u.) auch das Befestigungsrecht und die Gnadenvollmacht.

Die Blutgerichtsbarkeit gehört ausdrücklich nicht zu den städtischen Privilegien, wird in auf die Stadt beschränkten Fällen aber dennoch bisweilen ausgeübt – bislang ohne Zurechtweisung durch höhere Gerichte, was vor allem an dort noch nicht eingegangenen Klagen gegen dieses fragwürdige Vorgehen liegt.

Gewachsene Strukturen

Epochen relativer Stadtfreiheit förderten in der Geschichte Urbasis immer wieder die Entwicklung von politischen und gesellschaftlichen Strukturen, die meist bis in die Gegenwart überdauert haben. Stärker als für Gremien und Ämter (s.u.) trifft dies noch für die Untergliederungen der Volksmasse zu. Das – typisch aurelassische – Traditionsbewusstsein der Popoli ist dabei längst selbst zu einer politischen Größe geworden, die sich auch das herrschende Patriziat kaum zu missachten traut.

Nachbarschaften und Stadtteile

Nachbarschaftskarte Urbasi.png
Die Nachbarschaften Urbasis (v.l.n.r.): Stier, Lanze, Eidechse, Einhorn, Brunnen, Schlange, Harfe, Nymphe, Silbertaler, Schnecke, Schaf
Siehe auch: Nachbarschaften Urbasis

In elf Nachbarschaften und fünf Stadtteile ist Urbasi gegenwärtig unterteilt. Erstere sind dabei älteren Datums, nämlich bereits in der Rohals- oder Treponti-Zeit ab 533 BF zu administrativen Zwecken geschaffen worden, auch wenn sich ihre Anzahl und Zusammensetzung später – dem Stadtwachstum Rechnung tragend – immer wieder änderte. Die Stadtteile sind erst 400 Jahre danach, in der Regentschaft der Berater, entstanden – zunächst durchaus mit dem Ziel, die Bedeutung der eigensinnigen Nachbarschaften zu beschneiden.

Die Nachbarschaften (auch Contraden genannt) tragen traditionell ein Tier oder anderweitiges Symbol im Namen (z.B. Nachbarschaft der Eidechse oder Nachbarschaft des Brunnens), stellen nominell eine Bandiera Armbrustschützen (tatsächlich eher die Hälfte) für die städtische Miliz und messen sich alljährlich im wichtigsten Wettkampf der Stadt, dem Palio della Balestra. Die Zugehörigkeit zur Nachbarschaft grenzt die Popoli am stärksten voneinander ab.

Den formell übergeordneten Stadtteilen kommt im Collegio (s.u.) die höchste Bedeutung zu, ihre Bewohner wählen seit 1030 BF jeweils einen um Unabhängigkeit von den übrigen Gremien bedachten Censore. Die fünf anerkannten Stadtteile sind Magistralia (die Altstadt, bis 819 BF einzig ummauerter Teil der Stadt, in der Regentschaft der Berater durch Neuentwurf stark entvölkert), Figurenza, Torneocampo, Sikramargino und die erst in der Regentschaft ausgebaute Vorstadt Agreppara (am anderen Sikramufer, reichsrechtlich gar nicht Teil der Stadt, was aber geflissentlich ignoriert wird). Die im Thronfolgekrieg entstandene Vorstadt Camponuovo im Westen ist bislang kein Stadtteil, dafür allerdings als Nachbarschaft des Stiers direkt der Stadt als Ganzes unterstellt.

Die Zünfte

Hauptartikel: Zünfte Urbasis

In der Silberstadt Urbasi ist – wie im benachbarten Silas – auch die Bedeutung der Zünfte ungebrochen hoch. Neun Zünfte teilen dabei die überwiegende Mehrheit aller Wirtschaftszweige und Professionen unter sich auf. Als Vorsteher erwählen sie sich jeweils Patrone, die sie auch in der Signoria und damit auf Augenhöhe mit den Patriziern der Stadt vertreten. Durch Klientelbeziehungen sind sie gleichwohl vielfach mit diesen verbunden – und küren mehrheitlich eben diese zu den Vertretern ihrer Interessen. Die althergebrachten Pfründen und Privilegien der Zünfte sind eine weitere Machtgrundlage. So ist etwa das Geldverleihen in der Stadt nur Mitgliedern der Silberzunft erlaubt.

Die Tempelgemeinschaften

Sechs Tempel der Zwölfgötter – von Ingerimm, Rahja, Tsa, Hesinde, Travia und Rondra – stehen in Urbasi selbst, dazu drei weitere bedeutende – von Praios (Kloster vor der Stadt), Boron (Nekropole Nerano) und Peraine (in Tamarasco) – im näheren städtischen Umland. Ihre Vorsteher (im Fall des Tsa-Tempels ein wechselnder Geweihter) sind wie die Patrone der Zünfte in der Signoria vertreten. Unter dem Klerus teilen sie aber auch die Popoli als Gläubige unter sich auf. Während die Patrizier innerhalb einer Familie nicht selten verschiedene Götter favorisieren, bleibt das einfache Volk einer Tempelgemeinschaft häufig über Generationen hinweg treu – und sieht es dann als höchste Ehre an, wenn ein Familienmitglied innerhalb des Kultes zu (Akoluthen- oder Geweihten-)Würden gelangt. Alle minder bedeutsamen Feste eines Kultes werden meist nur von der eigenen Gläubigenschar begangen.

Städtische Gremien und Ämter

Urbasi Schaubild.jpg

Über den (sich überschneidenden) Gruppierungen des Volkes sind die vom Patriziat der Stadt beherrschten Gremien und Ämter das eigentliche Machtzentrum der Tagespolitik.

Die Signoria

Hauptartikel: Signoria Urbasis

Die Signoria ist die ständige Vertretung der Machthaber und wichtigstes Gesetzgebungsorgan Urbasis. Sie tagt allwöchentlich am Praiostag und umfasst die Oberhäupter der Patrizierfamilien (Case Nobili ruris, wenn sie dem Landadel entstammen, Case Nobili urbis, wenn es Stadtadlige sind), die Tempelvorsteher der hiesigen Zwölfkulte und die Patrone der Zünfte. Durch Wahl kürt sie die meisten der übrigen Amtsträger der Stadt.

Consiglio und Priori

Hauptartikel: Consiglio della Priori

Das Consiglio ist die Regierung, das gewählte Gremium der sieben höchsten Amtsträger Urbasis. Diese, Priori (Ez. Priore) genannt, teilen die zentralen Aufgabenbereiche wie Jurisprudenz, Finanzen oder Architektur und die zugehörigen Ressorts der städtischen Verwaltung unter sich auf – gleichwohl nicht ganz ohne Zuständigkeitskonflikte. Jeder Priore trägt einen Zusatz im Titel, der seinen Aufgabenbereich umreißt, z.B. Priore militaris für den für das städtische Militär zuständigen Amtsträger. Sie werden für jeweils zwei Jahre von der Signoria gewählt (zuletzt 1041 BF).

Der Gonfaloniere

Hauptartikel: Gonfaloniere Urbasis

Der Gonfaloniere ist das Stadtoberhaupt Urbasis und zugleich einer der gewählten Priori im Consiglio – nämlich jener, der bei der gleichzeitigen Wahl aller Priori die meisten Stimmen erhält. Ihm obliegt zusätzlich zu seinen Aufgaben als Priore die Repräsentation der Stadt gegenüber Auswärtigen, die Durchführung wichtiger städtischer Zeremonien und die Leitung aller Zusammenkünfte von Signoria und Consiglio. Das Amt blickt bereits auf eine längere, wiederholt unterbrochene Tradition zurück – der erste Gonfaloniere wurde im ausklingenden Unabhängigkeitskrieg gewählt.

Collegio und Censori

Hauptartikel: Collegio della Censori

Das Collegio ist das Kontrollorgan, dem die Überwachung der anderen Gremien und Amtsträger zum Schutz vor Machtmissbrauch und Korruption obliegt. Die fünf darin vertretenen Censori werden von den Stadtteilen (s.o.) gewählt, führen in ihrer dreijährigen Amtszeit zudem eine Volkszählung (Census) durch und fungieren auch allgemein in Fragen der Wahrung von Sitte und Moral (Censura) als Friedensrichter in ihrem jeweiligen Stadtteil. Zum Anstoß festgelegter Amtsenthebungsverfahren ist jeweils eine Mehrheit im Collegio vonnöten.

Uffizien und Affiliari

Hauptartikel: Uffizien und Affiliari Urbasis

Die Verwaltungsstuben der Stadt mit ihren den Priori zur Seite gestellten (minderen) Amtsträgern werden Uffizien genannt, die Amtsträger selbst Affiliari (Affiliierte, Beigestellte). Ihre Ämter bestehen teils schon seit Jahrhunderten, sind aber erst vor wenigen Jahren unter diesem Begriff zusammengefasst worden. Seit 1034 BF sind sie fest jeweils einem der sieben Priori oder dem Amtsbereich des Gonfaloniere zugeordnet. Die Bezeichnungen wie Ufficio gonfalonis oder Ufficio militaris lehnen sich an die Titelbildung der Priori (s.o.) an.

Der Contado

Siehe auch: Urbasiglia
Provinzgrenzen in Urbasi.png
Sikram und Argenna zerschneiden als 'Provinzgrenzen' schon die Stadt Urbasi selbst. Die Achtung der Urbasier vor diesen Grenzen ist gleichwohl gering.

Der Einfluss Urbasis auf die benachbarten Landstriche im Aurelat und der Gerondrata war infolge des Thronfolgekriegs und des Zuzugs wichtiger Baronsgeschlechter unter dem Fürsten Traviano zeitweise sehr groß. Der eigene Nachfolgeanspruch ist zwar mittlerweile aufgegeben worden, informelle Machtbeziehungen bestehen jedoch fort. Die Lage im Grenzbereich dreier ‘Provinzen’ – des Fürstentums Vinsalt, der Erzherrschaft Arivor und der Grafschaft Sikram – hat dabei zum Entstehen eines im Horasreich recht einzigartigen Machtgeflechts beigetragen. Mit den Baronen von Cindano und Montarena (beide Arivor), Sibur (Vinsalt) und vom Mardilo (Sikram) residieren wichtige Vasallen aller drei benachbarten Comti in der Stadt oder unterhalten wichtige Beziehungen dorthin. Die beinahe ebenso große Nachbarstadt Urbet unter ihrem selbstgewählten Valvassor ist über familiäre Beziehungen verbunden, in mancher Hinsicht allerdings auch eine Konkurrentin. Gegenüber der rivalisierenden Syndikokratie Silas kommt Urbasi die politische Beteiligung der landbesitzenden Geschlechter zugute.

Insgesamt umfasst die Urbasiglia, wie der (sehr) weit gefasste Contado Urbasis genannt wird, ein Territorium mit etwa 50.000 Einwohnern, darin die Landstädte Urbet und Marudret, die Städte Cindano, Montarena und Sikramara sowie Dutzende Ortschaften zwischen Gerons-See und Ranafandelwald im Westen, Persenciello-Wald im Norden, Ovriola am Sikram im Süden und den Vorgebirgssiedlungen wie Vendina zu Füßen der Goldfelsen im Osten. Der eng gefasste Contado, in dem die Abhängigkeitsbeziehungen alleine oder hauptsächlich auf Urbasi ausgerichtet sind, ist weit kleiner und umfasst vor allem die Marken Urbasi und Silbertal.

Die Marken und Seneschalle

Die Mark Urbasi im Fürstentum Vinsalt und die Mark Silbertal in der Erzherrschaft Arivor sind 1033 BF im Albornsburgfrieden geschaffen worden und unterstehen beide direkt der Stadt. Deren Einfluss ist hier auch formal festgeschrieben, bis hin zur Gewährung von Befestigungsrecht und Gnadenvollmacht (s.o.). Dass die Stadt dadurch Vasallin zweier Hochadliger ist, verschafft ihr in der Praxis einige Freiheiten, birgt aber auch zeremonielle Probleme, derer sie sich durch die Ernennung rein symbolischer Seneschalle zu entledigen versucht. Der Seneschall der Mark Urbasi vertritt sie vor dem Fürsten, der Seneschall der Mark Silbertal vor dem Erzherrscher. Beides sind jedoch reine Ehrenämter, denn die eigentliche Verwaltung der Marken erfolgt zentral durch das Consiglio und vor allem den Priore ruris sowie lokal durch den Podestat von Sikramara und die Präfekte.

Podestat und Präfekte

Die Stadt Sikramara untersteht direkt Urbasi und wird deshalb von einem in der urbasischen Signoria gekürten Statthalter, dem Podestaten, regiert und verwaltet. Ihm unterstehen alle Behörden der abhängigen Gemeinde, dazu die hier stationierten urbasischen Büttel. Obwohl es auch in Sikramara eine kleine Signoria gibt, sichern die Weisungsbefugnisse des Podestaten die Vorherrschaft Urbasis ab. Tatsächlich greift die Fürstliche Gemeinde gerne auf in Sikramara einheimische, jedoch treu ergebene oder zumindest leicht beeinflussbare Amtsträger zurück.

Die Präfekten sind analog Statthalter wichtiger Ortschaften sowohl im eng als auch im weit gefassten Contado und sollen die Interessen der Gemeinde in unsicher erscheinenden Grenzorten, in traditionell aufrührerischen Dörfern oder in Orten mit wichtigen städtischen Besitzungen im Umland durchsetzen. Hierzu zählen derzeit Cassiena (viele Silberminen, bisweilen aufsässig), Ovriola (entfernter Grenzort, kontrolliert den Sikram), Tamarasco (in direkter Nachbarschaft des Grafensitzes Marvinko) und Torrini (Exklave städtischen Grundbesitzes). Bisweilen wird die tatsächliche Macht der Präfekten durch einflussreiche lokale Grundbesitzer stark beschnitten.

Vermischtes

Recht in Urbasi

Urbasi verfügt ‘reichsformell’ über die Frei- und Friedensgerichtsbarkeit, darf also Bagatellen und mindere Verbrechen verhandeln, nimmt sich (von der eigenen Grenzlage begünstigt) bisweilen aber auch Urteile in Fällen der Blutgerichtsbarkeit heraus. Wichtigster städtischer Amtsträger im Rechtswesen ist der Priore iuris, der bei der Stadt vorgebrachte Klagen an die Gerichte weiterreicht.

Im Bereich der Friedensgerichtsbarkeit überschneiden sich dabei die Zuständigkeiten der städtischen Iudici minori (Niederrichter, verhandeln einen Fall alleine) mit denen des Mercatorio (Friedensrichter in Markt- und Eichbelangen) und der Censori (für ihren jeweiligen Stadtteil Friedensrichter in Fragen von ‘Sitte und Moral’). Die Freigerichtsbarkeit wird von allen Iudici (maior als Richter, minori als Schöffen) ausgeübt. Nur in Fällen allerhöchster Bedeutung fungiert das siebenköpfige Consiglio selbst als außerordentliches Gericht (Gonfaloniere als Richter, Priori als Schöffen). Als Ankläger der Gemeinde (in Fällen, in denen sie selbst geschädigt ist) tritt der Generaladvocat auf.

Die Verfolgung von Verbrechen obliegt dem Bargello und seinen unterstellten Bütteln, die auch die Kerker ‘verwalten’: den als Schuldturm dienenden Torre di Bargello in Magistralia und das den wenigen länger Weggesperrten vorbehaltene unterirdische Gefängnis im Castello Ferrantesco in Agreppara. Der Executor vollstreckt traditionell (die eigentlich illegalen) Todesurteile. Ehrenstrafen werden üblicherweise an den Schandsäulen auf der stark frequentierten Piazza di Sant’Agreppo in Figurenza abgeleistet.

Militär Urbasis

Hauptartikel: Militär Urbasis

Die militärische Stärke Urbasis baut im Wesentlichen auf vier Säulen auf: den zum Kriegsdienst verpflichteten Cavallieri und Cavalleristi aus dem Patriziat, der als Garde dienenden 100-köpfigen Bandiera Varia, der sich aus den Nachbarschaften rekrutierenden Miliz (elf Bandieras Sollstärke, Iststärke im Ernstfall eher die Hälfte) und den ständig in Diensten gehaltenen Söldnern (ehedem ein Halbregiment, derzeit etwa drei Bandieras), die sich aber nur Ausnahmefällen in der Stadt selbst aufhalten dürfen. Dieses städtische Aufgebot wird vom Priore militaris koordiniert, steht aber nur teilweise (Garde und Söldner) dauerhaft unter Waffen.

Ergänzt wird es um die Hausgarden der Patriziergeschlechter, vor allem der landbesitzenden Kriegeradligen und Barone, um einige im weit gefassten Contado stationierte Ordenskrieger und theoretisch um weitere Söldnerkontingente, die in der Urbasiglia ihr Winterquartier haben (bis zum Zweiten Massaker 1036 BF vor allem in Urbet). Tatsächlich führt die Gemeinde Konflikte, die nicht unmittelbar bis an die eigenen Stadtmauern heranreichen, lieber mit nach Bedarf angeheuerten Söldnern als dem städtischen Aufgebot.

Urbasi im Kronkonvent

Hauptartikel: Urbasi im Kronkonvent

Urbasi ist als Landstadt im Baronsrang mit Sitz, Wort und Stimme im Haus der Edlen des Kronkonvents vertreten. Ihr Delegierter wird vom Gonfaloniere ernannt. Darüber hinaus sind die vier assoziierten Barone (von eigenem Recht) ebenso vertreten wie Delegierte der Landstädte Urbet und Marudret. Sitz und Wort hat der Abt des nahe gelegenen Turaniterklosters in Turani. Weitere Würdenträger (Delegierte der anderen Städte, Träger des Baronet-Titels, mehrere Hochgeweihte) haben nur einen Sitz im Haus der Edlen.

Symbol einer stolzen Stadt: Urbasis Esel

Symbole und Insignien

Unter den städtischen Symbolen und Insignien sticht zunächst das prunkvolle Stadtbanner heraus, dessen Träger formell der Gonfaloniere (‘Bannerträger’) selbst ist, tatsächlich aber der von diesem zum Stellvertreter ernannte Signifer. Der Carroccio trägt als Fahnenwagen der Gemeinde dem städtischen Aufgebot in Kriegszeiten eben dieses Banner voran – und wird vom zweiten zeremoniellen Stellvertreter des Gonfaloniere, dem Praeses, verwahrt.

Die Rumorella ist die hellste Glocke im Geläut des städtischen Campanile. Ihr Klang dient als deutlichstes Alarmzeichen, im Krieg wird auch sie auf einem eigenen Wagen montiert und in die Schlacht getragen. An offiziellen Siegeln sind das persönliche des Gonfaloniere (von ihm selbst als Siegelring getragen) und das vom Sigillar verwahrte ‘große städtische’ bekannt. Die ‘Krone’ des Gonfaloniere ist eher eine Haube, greift aber Hermelin- und roten Filzhut der alten Fürstenkrone auf, ergänzt um einen Kranz gewaltiger aufragender Federn.

Calendarium Urbasis

Siehe: Calendarium Urbasis


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